Kunst und Architektur in der öffentlichen Verwaltung
Künstlerische Gestaltung und Architektur von Landesbauten unter Anwendung der Richtlinie K7 der DABau Thüringen
Als Randbereich des Baumanagements ist die Vergabe und Realisation der künstlerischen Gestaltung von öffentlichen Gebäuden durch das Fehlen von Veranschlagungsverbindlichkeiten und einer einheitlichen Vergaberichtlinie, ähnlich der GRW der Architekten, übergreifend immer noch ungeklärt. In der vorliegenden Untersuchung werden historische Entwicklung, Rahmenbedingungen für künstlerische Konzepte, verwaltungsspezifische Grundlagen und relevante Möglichkeiten der Wettbewerbsdurchführung auf dem Gebiet Kunst am Bau analysiert und begründet, die erforderlichen Arbeitsschritte und Wettbewerbsinstrumentarien umrissen und darauf aufbauend Schlussfolgerungen für die öffentliche Vergabepraxis künstlerischer Leistungen, zu Struktur und Personalequipment der Bauverwaltungen, der Zweckbezogenheit der Gestaltung und Effizienz der Mittelverwendung sowie der Lehre und Ausbildung von Architekten und Künstlern untersucht.